Grafschaft Hohnstein - zu Preußen
County of Hohnstein - prussian
Comté de Hohnstein - prussienne

Geschichte der Grafschaft Hohnstein

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Nach der bei Neustadt bei Nordhausen gelegenen 1130 erstmals genannten Burg Hohnstein nennen sich seit 1182 die seit 1154 nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie gewinnen schnell Güter zwischen Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon 1201 wieder den östlichen Teil an die abgezweigte Linie der Grafen von Stolberg abtreten müssen. Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von Hohnstein die Grafschaft Klettenberg als Lehen des Fürstbistums Halberstadt sowie die Vogtei über das Kloster Walkenried. 1268 kommt Sömmerda und im 14. Jahrhundert die Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie Sondershausen dringt nach Thüringen vor und wird 1356 von den Grafen von Schwarzburg beerbt. Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481 erhält ein Zweig bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der Oder als Lehen.

Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des männlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren Herrschaft zu Ende. Mittels "Erbverbrüderungsvertrag" erhalten die Grafen von Stolberg und Schwarzburg vorübergehend die Grafschaft, werden aber wenige Tage später von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser das Gebiet als Lehen für sich beansprucht. Die Reichsvogtei über Nordhausen, die seit 1253 besteht, geht an Sachsen-Weimar.

Im Westfälischen Frieden (1648) wird mit Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den Städten Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochen. Die Angliederung verzögert sich jedoch bis Mitte 1650. Am 19. Juni schließen die Stände der Grafschaft mit den Abgesandten des "Großen Kurfürsten" einen Vertrag, der vorsieht, für die Grafschaft eine besondere Regierung unter einem von den Ständen gewählten Direktor einzurichten.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg hat jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein für seine Verdienste bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. März 1647 überschrieben. Allerdings wusste der Kurfürst nichts über die wahre Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert, dass die Grafschaft lediglich aus zwei Ämtern und dem Städtchen Bleicherode bestand und nur "wenige 100 Thaler wert sei".

Noch vor Abschluss des Friedens von Münster und Osnabrück ergeht an die Hohensteiner Ritterschaft und Stände die Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von Sayn-Wittgenstein, allerdings "die hohen Lehens-, Rechts- und Gerechtigkeiten Ihro Cuhrfürstl Durchl. vorbehalten".

Erst später - wahrscheinlich durch seinen am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden Kurfürstl. Gesandten von Blumenthal - erfährt der Große Kurfürst von der wahren Größe der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und Klettenberg besteht und die drei Städte, ein Flecken, zwei Klöster, fünfundvierzig Amts- und vierzehn adlige Dörfer, vierzehn Vorwerke einundfünfzig Rittergüter und sechsundzwanzig Freigüter umfasst.

Die kurfürstlichen Gesandten müssen bei ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war. Ihre Wahrnehmungen von dem größeren Umfange und Werte der Landschaft stellen sie dem Kurfürsten vor und zwar in Gemeinschaft mit den Halberstädter Ständen, welche darum bitten, dass die Grafschaft wieder mit Halberstadt vereint werden möchte. Nun bereut der Kurfürst die Abtretung und fängt deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an, welche am 8. Oktober 1650 beendigt werden.

Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden können, sieht ein Reskript vor.

Allerdings ist dem Kurfürst die Summe von 150.000 Talern zu hoch. 1651 tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung an. Er hat zuvor den Ständen im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651 ihre Privilegien und die Rechtspflege nach sächsischem Recht zugesichert.

Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner Stände hoffen nun, der Kurfürst werde die Grafschaft einlösen und dem Fürstentum Halberstadt einverleiben. Mehrmals werden die Stände diesbezüglich beim Kurfürst vorstellig, haben aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen werden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm mit Lohra und Klettenberg neu belehnt.

Am 6. August 1670 tritt Graf Christian Ludwig "die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu Sayn-Wittgenstein wohlbedächtig ab", der damit alleiniger Herrscher in der Grafschaft ist und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und Hohenstein nennt.

Die Hohensteiner Stände sind mit dem häufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden der Landstände". Daraufhin verlagert der Kurfürst eine ständige Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen obliegt. Die Verhandlungen des Kurfürsten mit dem Grafen über die freiwillige Abtretung der Grafschaft nimmt an Schärfe zu, zumal die Verwaltung der Güter "höchst beängstigend nachlässig" erfolgte und die "Finanzen in einen bedenklich abschüssigen Zustand" gerät.

Im April 1688 stirbt der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen möglichen Raffinessen und Tricks versucht, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So lässt er am 8. März 1699 "von der Regierung zu Ellrich öffentlich von der Kanzel bekannt machen, dass ihm die Grafschaft per commissionem übertragen sei". Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt worden.

Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld Friedrichs III. zu Ende. Er befielt am 25. November die Einstellung des Prozesses und bemächtigt sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von Gewalt endgültig der Grafschaft Hohenstein.

Der Kurfürst zahlt an Graf Gustav von Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100.000 Taler und übernimmt die Schuldenlast in Höhe von fast 300.000 Talern, die auf der Grafschaft liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie sich damals nannte - "preußische Landesregierung für die Grafschaft Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und das gesamte Gebiet - ohne die freie Reichsstadt Nordhausen - der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt unterstellt.

1770 beschließt das preußische Generaldirektorium in Berlin, eine Domänenkammer-Deputation in Ellrich einzurichten.

Nach den für Brandenburg-Preußen verlorenen Schlachten bei Jena und Auerstädt im Jahre 1806 gehörte der Kreis einschließlich der seit 1802 zu Preußen gehörenden Stadt Nordhausen bis 1813 zum Königreich Westfalen, regiert von Jèrome, dem Bruder Napoleons.

1815 wird die Grafschaft als Teil der Provinz Sachsen wieder preußisch. 1946 kommt das Gebiet an das Land Thüringen. 1952, mit der Auflösung der Länder in der DDR, kommt das Gebiet zum Bezirk Erfurt und 1990 wird es wieder Teil des Landes Thüringen.

Quellen:
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.
Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum Landkreis Nordhausen. http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm

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