Nach der bei
Neustadt bei Nordhausen gelegenen 1130 erstmals genannten Burg Hohnstein
nennen sich seit 1182 die seit 1154 nachweisbaren Grafen von Ilfeld. Sie
gewinnen schnell Güter zwischen Wipper und Oberharz, wovon sie aber schon
1201 wieder den östlichen Teil an die abgezweigte Linie der Grafen von
Stolberg abtreten müssen. Zwischen 1238 und 1267 erwerben die Grafen von
Hohnstein die Grafschaft Klettenberg als Lehen des Fürstbistums Halberstadt
sowie die Vogtei über das Kloster Walkenried. 1268 kommt Sömmerda und im 14.
Jahrhundert die Grafschaft Lohra hinzu. Die 1289 abgetrennte Linie
Sondershausen dringt nach Thüringen vor und wird 1356 von den Grafen von
Schwarzburg beerbt. Im Jahre 1315 kommt es zu einer weiteren Teilung. 1481
erhält ein Zweig bis zu seinem Aussterben 1609 die Herrschaft Schwedt an der
Oder als Lehen.
Mit dem Tod Ernst VII., dem letzten des
männlichen Stammes der Grafen von Hohenstein, geht im Jahre 1593 deren
Herrschaft zu Ende. Mittels "Erbverbrüderungsvertrag" erhalten die
Grafen von Stolberg und Schwarzburg vorübergehend die Grafschaft, werden
aber wenige Tage später von den Truppen des Herzogs Heinrich Julius von
Braunschweig, zugleich Bischof von Halberstadt, vertrieben, da dieser
das Gebiet als Lehen für sich beansprucht. Die Reichsvogtei über
Nordhausen, die seit 1253 besteht, geht an Sachsen-Weimar.
Im Westfälischen Frieden (1648) wird mit
Ausnahme des Stiftsamtes Walkenried die Grafschaft mit den Städten
Ellrich, Bleicherode und Sachsa dem Kurfürstentum Brandenburg
zugesprochen. Die Angliederung verzögert sich jedoch bis Mitte 1650. Am
19. Juni schließen die Stände der Grafschaft mit den Abgesandten des
"Großen Kurfürsten" einen Vertrag, der vorsieht, für die Grafschaft eine
besondere Regierung unter einem von den Ständen gewählten Direktor
einzurichten.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
hat jedoch seinem Geheimen Rat, den schwedischen Obristen Graf Johann
von Sayn-Wittgenstein, die Grafschaft Hohenstein für seine Verdienste
bei den Friedensverhandlungen versprochen und diese bereits am 27. März
1647 überschrieben. Allerdings wusste der Kurfürst nichts über die wahre
Beschaffenheit der Grafschaft. Der Geheime Rat hatte ihm versichert,
dass die Grafschaft lediglich aus zwei Ämtern und dem Städtchen
Bleicherode bestand und nur "wenige 100 Thaler wert sei".
Noch vor Abschluss des Friedens von Münster
und Osnabrück ergeht an die Hohensteiner Ritterschaft und Stände die
Benachrichtigung von der Belehnung der Grafschaft an den Grafen von
Sayn-Wittgenstein, allerdings "die hohen Lehens-, Rechts- und
Gerechtigkeiten Ihro Cuhrfürstl Durchl. vorbehalten".
Erst später - wahrscheinlich durch seinen
am 19. Juni 1650 in der Grafschaft beim Erbhuldigungseid anwesenden
Kurfürstl. Gesandten von Blumenthal - erfährt der Große Kurfürst von der
wahren Größe der Grafschaft, die aus den Herrschaften Lohra und
Klettenberg besteht und die drei Städte, ein Flecken, zwei Klöster,
fünfundvierzig Amts- und vierzehn adlige Dörfer, vierzehn Vorwerke
einundfünfzig Rittergüter und sechsundzwanzig Freigüter umfasst.
Die kurfürstlichen Gesandten müssen bei
ihrem Aufenthalte in der Grafschaft von Land und Leuten ein ganz anderes
Bild gewonnen haben, als ihrem Herrn vor dem Frieden vorgespiegelt war.
Ihre Wahrnehmungen von dem größeren Umfange und Werte der Landschaft
stellen sie dem Kurfürsten vor und zwar in Gemeinschaft mit den
Halberstädter Ständen, welche darum bitten, dass die Grafschaft wieder
mit Halberstadt vereint werden möchte. Nun bereut der Kurfürst die
Abtretung und fängt deshalb neue Unterhandlungen mit dem Grafen an,
welche am 8. Oktober 1650 beendigt werden.
Gegen eine Zahlung von 150.000 Talern soll
die Grafschaft jederzeit wieder an Friedrich Wilhelm abgetreten werden
können, sieht ein Reskript vor.
Allerdings ist dem Kurfürst die Summe von
150.000 Talern zu hoch. 1651 tritt Graf Sayn-Wittgenstein die Regierung
an. Er hat zuvor den Ständen im Ellricher Vertrag vom 24. Oktober 1651
ihre Privilegien und die Rechtspflege nach sächsischem Recht
zugesichert.
Im Jahre 1657 stirbt der Graf Johann von
Sayn-Wittgenstein. Die Hohensteiner Stände hoffen nun, der Kurfürst
werde die Grafschaft einlösen und dem Fürstentum Halberstadt
einverleiben. Mehrmals werden die Stände diesbezüglich beim Kurfürst
vorstellig, haben aber wenig Erfolg. Von den 18 Kindern des Verstorbenen
werden die Grafen Ludwig Christian, Gustav, Otto und Friedrich Wilhelm
mit Lohra und Klettenberg neu belehnt.
Am 6. August 1670 tritt Graf Christian
Ludwig "die Regierung der Grafschaft Hohenstein und darin belegte
Herrschaft und Amt Lohra auf seinen Bruder, Graf Gustav zu
Sayn-Wittgenstein wohlbedächtig ab", der damit alleiniger Herrscher in
der Grafschaft ist und sich nun Graf Gustav zu Sayn-Wittgen- und
Hohenstein nennt.
Die Hohensteiner Stände sind mit dem
häufigen Regierungswechsel unzufrieden. Es gibt "jede Menge Beschwerden
der Landstände". Daraufhin verlagert der Kurfürst eine ständige
Kommission nach Ellrich, der die Erhebung der Steuern und Kontributionen
obliegt. Die Verhandlungen des Kurfürsten mit dem Grafen über die
freiwillige Abtretung der Grafschaft nimmt an Schärfe zu, zumal die
Verwaltung der Güter "höchst beängstigend nachlässig" erfolgte und die
"Finanzen in einen bedenklich abschüssigen Zustand" gerät.
Im April 1688 stirbt der Große Kurfürst
Friedrich Wilhelm. Sein Sohn und Thronfolger Friedrich III. verhandelte
weitere elf Jahre mit Graf Gustav, der mit allen möglichen Raffinessen
und Tricks versucht, die Grafschaft Hohenstein zu behalten. So lässt er
am 8. März 1699 "von der Regierung zu Ellrich öffentlich von der Kanzel
bekannt machen, dass ihm die Grafschaft per commissionem übertragen
sei". Der Regierungssitz war 1691 von Bleicherode nach Ellrich verlegt
worden.
Nach diesem Vorkommnis ist die Geduld
Friedrichs III. zu Ende. Er befielt am 25. November die Einstellung des
Prozesses und bemächtigt sich am 12. Dezember 1699 unter Anwendung von
Gewalt endgültig der Grafschaft Hohenstein.
Der Kurfürst zahlt an Graf Gustav von
Sayn-Wittgen- und Hohenstein 100.000 Taler und übernimmt die
Schuldenlast in Höhe von fast 300.000 Talern, die auf der Grafschaft
liegt. Im Jahre 1714 wird die - wie sie sich damals nannte - "preußische
Landesregierung für die Grafschaft Hohenstein" in Ellrich aufgehoben und
das gesamte Gebiet - ohne die freie Reichsstadt Nordhausen - der
preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt unterstellt.
1770 beschließt das preußische
Generaldirektorium in Berlin, eine Domänenkammer-Deputation in Ellrich
einzurichten.
Nach den für Brandenburg-Preußen verlorenen
Schlachten bei Jena und Auerstädt im Jahre 1806 gehörte der Kreis
einschließlich der seit 1802 zu Preußen gehörenden Stadt Nordhausen bis
1813 zum Königreich Westfalen, regiert von Jèrome, dem Bruder Napoleons.
1815 wird die Grafschaft als Teil der
Provinz Sachsen wieder preußisch. 1946 kommt das Gebiet an das Land
Thüringen. 1952, mit der Auflösung der Länder in der DDR, kommt das
Gebiet zum Bezirk Erfurt und 1990 wird es wieder Teil des Landes
Thüringen.
Quellen:
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.
Iffland, Steffen und Hellberg, Rainer: Von der Grafschaft Hohnstein zum
Landkreis Nordhausen.
http://www.ahnenforschung-iffland.de/ndh.htm
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