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Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel
Der 30-jährige Krieg
Landgraviate of Hesse-Cassel
Landgraviat de Hesse-Cassel

Die Situation in Hessen wird zu Beginn der Neuzeit durch den Marburger Erbfolgestreit bestimmt, in dem die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt  um Oberhessen streitet, welches nach Aussterben des Hauses Hessen-Marburg 1604 zwischen ihr und Hessen-Kassel aufgeteilt wurde.

1623 entscheidet der Reichshofrat zugunsten Hessen-Darmstadts, woraufhin Landgraf Ludwig Oberhessen sowie 1626 die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und einige Ämter Niederhessens pfandweise an sich bringt. Die Situation der Landgrafschaft Hessen-Kassels, welche mit Moritz einen unfähigen Landesherrn hat, wird bedrohlich. Moritz dankt 1627 ab und weist den Söhnen seiner zweiten Frau ein Viertel des Landes zu - die sogenannte Rotenburger Quart, was zur weiteren Schwächung Hessen-Kassels führt. Zudem ist das Land bankrott und die wirtschaftliche Lage hoffnungslos.

Der Nachfolger, Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel, ist gezwungen am 24. September 1627 den sogenannten Hauptakkord zu schließen, worin er auf Oberhessen, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen sowie die Herrschaft Schmalkalden verzichtet, wodurch er die besetzten Ämter Niederhessens zurück erhält. Durch das Restitutionsedikt verliert Hessen auch noch das Stift Hersfeld, welches es seit 1604 verwaltet.

Die Wende für Hessen-Kassel bringt der Vertrag von Werben, den Landgraf Wilhelm am 22. August 1631 mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf schließt. Er erhält die Abtei Fulda sowie Paderborn und Corvey, in denen Hessen eine alte Schutzherrschaft inne hat, die jedoch erst noch erobert werden müssen. Wilhelm bleibt der schwedisch-protestantischen Partei treu, auch nach dem Tode Gustav-Adolfs. Er verbündet sich 1636 mit Frankreich, weshalb ihn der Kaiser zum Reichsfeind erklärt und Strafaktionen gegen Hessen-Kassel durchführt. Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt wird zum Verwalter Niederhessens ernannt, das 1637 durch kaiserliche Truppen besetzt und verwüstet wird. Wilhelm und seine Familie müssen mit den verbliebenen Truppen nach Friesland flüchten, wo er am 1. Oktober 1637 stirbt.

Die Witwe Amalie Elisabeth, eine willensstarke Person, gibt dem kaiserlichen Druck nicht nach und bleibt als Regentin für ihren unmündigen Sohn auf der Seite Frankreichs und Schwedens, für die das gut ausgebildete Heer Hessens von Bedeutung ist. Sie spielt den Kaiser und ihre  französischen Bündnispartner gegeneinander aus und erhält dadurch gute Bedingungen.

1640 erwirbt sie einen Teil der Grafschaft Schaumburg und sichert sich durch den Erbvertrag vom 26. Juli 1643 eine hessische Anwartschaft auf Hanau.

Sie gibt Rechtsgutachten in Auftrag, die die 1623 getroffene Entscheidung des Reichshofrats und den 1627 geschlossenen Hauptakkord in Frage stellen. Hierdurch hat sie den nötigen Vorwand die mit Hessen-Darmstadt geschlossenen Verträge zu kündigen und Oberhessen durch kriegerische Maßnahmen - den Hessenkrieg, der das Land völlig verwüstet - zurück erobern kann. Im Einigkeitsvertrag vom 14. April 1648 muss Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt auf den Marburger Teil Oberhessens, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft Schmalkalden zugunsten  Hessen-Kassels verzichten. Im westfälischen Frieden wird der Vertrag bestätigt.

Fortsetzung - 1650 bis heute

Quellen:
Sante, Wilhelm. Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg 1964.
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.

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