Zu Beginn der Neuzeit ist die Landgrafschaft
Hessen stärkste Macht in Hessen, denn die Vormachstellung des
Kurfürstentums Mainz ist gebrochen. Die Erbschaft Katzenelnbogens hat das
Territorium bis an Rhein und Main ausgedehnt. Unter dem Landgrafen
Philipp
dem Großmütigen (1517 - 1567) steigt Hessen zu einer wichtigen
politischen Macht im Reich auf.
Gegen den Willen der Landstände hat Philipps Mutter, den erst
13jährigen durch den Kaiser hat für volljährig erklären lassen.
1523 unterwirft er in Verbindung mit dem Erzbischof von Trier Franz
von Sickingen, den Führer, der Landstände und trifft damit die
reichsritterschaftliche Bewegung. 1525 schlägt er einen Bauernaufstand im
Stift Fulda nieder, bevor dieser sich auf Hessen ausweiten kann.
Am 26. Oktober 1526 führt Philipp auf der Homberger Synode die
Reformation ein. Aus dem eingezogenen Klosterbesitz gründet er in Marburg
die Universität. 1528 kommt es zum Vertrag von Hitzkirchen, durch den er
dem Mainzer Erzbischof die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen ab zu
treten.
1529 lädt er Luther und Zwingli zum Marburger Religionsgespräch ein,
welches die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der protestantischen
Bewegung beseitigen soll., was jedoch misslingt, bis 1536 in der
Wittenberger Konkordie ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss
gefunden wird.
Zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen initiiert er 1531 den
Schmalkaldischen Bund, der die protestantischen Kräfte gegen die
politische Vormachtstellung des Kaisers sammeln soll.
Seine führende Stellung unter den protestantischen Fürsten verliert
er, als er 1540 eine zweite Ehe schließt und damit eine Doppelehe führt.
Er wird 1546 vom Kaiser geächtet, im Schmalkaldischen Krieg besiegt und
1548 gefangen genommen. Er wird in den Niederlanden gefangen gehalten und
kann erst durch die Fürstenerhebung 1552 durch Moritz von Sachsen befreit
werden. Nach seiner Rückkehr ist seine führende Stellung verloren, sein
einziger Erfolg während der verbleibenden 14 Regierungsjahre, ist die
Beendigung des Erbstreits mit Nassau wegen Katzenelnbogen im Jahre 1557.
Entgegen seiner ursprünglichen Absicht teilt er Hessen unter seinen
Söhnen auf.
Der älteste, Wilhelm IV., erhält Hessen-Kassel, ungefähr die Hälfte
des Landes. Sein Brüder Ludwig bekommt mit Hessen-Marburg ein Viertel,
Philipp mit Hessen-Rheinfels und Georg mit Hessen-Darmstadt jeweils ein
Achtel. Zwar sterben die Linien Hessen-Rheinfels 1583 und Hessen-Marburg
1604 schon aus, doch ist die bedeutende Rolle Hessens innerhalb des
Reiches durch diese Erbteilung verloren gegangen.
Das Testament Ludwig von Hessen-Marburg, nach dem Hessen-Kassel und
Hessen Darmstadt jeweils zur Hälfte begünstigt werden, wird von
Hessen-Darmstadt nicht anerkannt, sondern fordert 3/4. Durch den Marburger
Erbfolgestreit werden die Brüder völlig entzweit. Als Moritz von
Hessen-Kassel 1605 die Einführung der calvinistischen Lehre durchsetzen
will, bestreitet Hessen-Darmstadt die Erbberechtigung Hessen-Kassels
vollends, da der verstorbene Ludwig von Hessen-Marburg in seinem Testament
die Beibehaltung des lutherischen Bekenntnisses verfügt hat.
Hessen-Darmstadt fordert ganz Oberhessen, wo der Landgraf Ludwig in
Gießen 1605 ein Gymnasium gründet, welches 1607 zur Universität erhoben
wird.
Moritz von Hessen-Kassel tritt auf Seiten der evangelischen Union in
den 30-jährigen Krieg ein, während Landgraf Ludwig sich 1620 auf die
Seite des Kaisers zusammen mit den rheinischen Kurfürstentümern sowie
Sachsen und Bayern stellt.
Fortsetzung - Der 30-jährige Krieg
Quellen:
Sante, Wilhelm. Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg
1964.
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.
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