siehe auch:
Die
Anfänge der Nassauer Fürstentümer
Die Söhne Ottos I. (+1289) teilen 1303 den ererbten Besitz in die
Linien Nassau-Siegen, Nassau-Dillenburg und Nassau-Hadamar auf. Bereits
1328 fällt Nassau-Dillenburg an Nassau-Siegen, dessen Graf Heinrich
(+1343) Gebiete um Haiger, Dernbach, Ebersberg und Eibelsberg hinzu
gewinnen kann. Die Linie Nassau-Hadamar (ältere Linie) besteht bis in das
Jahr 1394 und fällt dann an Nassau-Siegen, die ihre Residenz in
Dillenburg hat.
Schon 1343 spaltet sich die Linie Nassau-Beilstein (ältere Linie bis
1561) von Nassau-Siegen ab. Diese kann 1386 durch Heirat die Reichsgrafschaft
Diez erwerben. 1403 kommen Breda und weitere Gebiete in den heutigen
Niederlande ebenfalls durch Heirat an das Haus Nassau. 1420 kommt es
wiederum durch Heirat zum Erwerb der Grafschaft Vianden im heutigen
Luxemburg.
Die Gebiete wurden im 15. Jahrhundert wieder mehrfach in selbständige
Linien geteilt - 1425 drei Linien: Nassau-Dillenburg-Diez (bis
1443), Nassau-Haiger-Siegen (bis 1429) und Nassau-Herborn-Breda. Von
1451 bis 1472 und von 1504 bis 1516 waren alle Nassau-Dillenburger Gebiete
vereint.
Nach dem Aussterben der Katzenelnbogener ging deren Grafschaft an
Hessen-Kassel, da die Erbtochter Anna von Katzenelnbogen Heinrich III. von
Hessen-Marburg geheiratet hatte. Sein Sohn, Wilhelm III. stirbt 1500
und Hessen-Marburg fällt an Hessen-Kassel zurück, einschließlich
Katzenelnbogen. Da jedoch Elisabeth, die Schwester Wilhelms III. mit
Johann V. von Nassau-Dillenburg verheiratet ist, haben ihre Söhne
Erbansprüche auf Katzenelnbogen, da sie die direkten Nachkommen des
letzten Grafen von Katzenelnbogen sind (Urenkel). Es kommt zu einem langen
Streit, der 1523 zu Gunsten der Nassauer im Tübinger Urteil entschieden
wird.
Jedoch verhindert die Einführung der Reformation in Hessen 1524 und in
Nassau-Dillenburg 1530 die Vollstreckung. Dies geschieht erst nach der
hessischen Niederlage im Schmalkaldischen Krieg, der in einem Urteil 1548
Nassau die gesamte Grafschaft Katzenelnbogen zuspricht. Doch schon 1552,
nach der Befreiung Landgraf Philipps, fällt Katzenelnbogen wieder an
Hessen. Im Frankfurter Vertrag von 1557 kommt es zu einem Kompromiss, der
Nassau jedoch nur den hessischen Teil der Grafschaft Diez zuspricht und
eine Ausgleichszahlung für Nassau-Dillenburg verfügt.
1516 spaltet sich die Bredaer Linie endgültig ab und nennt sich wegen
des 1515 durch Heirat Heinrichs III. mit Claudia von Chalons und Oranien und 1530 durch Erbfall erworbenen Fürstentums
Orange an der unteren Rhone Nassau-Oranien. Es geht 1544 an den Neffen
Heinrichs III. Wilhelm von (Nassau) -Oranien. Er führt den Freiheitskampf
der Niederlande gegen Spanien und wird dabei von seinem Bruder Johann VI.
(1559 -1606) unterstützt, der die rechtsrheinischen Besitzungen der
ottonischen Nassauer hält. Johann VI. tritt 1557 zum Calvinismus über
und gründet in 1584 Herborn eine Hohe Schule ein. Zum Schutz seines
Landes gegen die äußere Bedrohung führt er eine abgestufte Wehrpflicht
ein, das sogenannte nassauische Landrettungswerk, was bald darauf von
anderen deutschen Herrschern nach gemacht wird. Als Haupt des Wetterauer
Grafenvereins verfügt Johann über großen Einfluss, weshalb bald auch
andere Herrscher der Region, so 1604 Landgraf Moritz von Hessen, zum
reformierten Glauben über treten.
Nach dem Tode Johann VI. von Dillenburg kommt es durch sein Testament
1607 zu einer Zersplitterung Nassau-Dillenburgs, die das Land sehr
schwächt und im 30-jährigen Krieg ohnmächtig werden lässt.
Es entstehen:
- Nassau-Beilstein beerbt bereits 1620 Nassau-Dillenburg und
nennt sich fortan Nassau-Dillenburg. 1652 wird es in den
Reichsfürstenstand erhoben. 1739 erlischt die Linie und wird von
Nassau-Diez beerbt.
- Nassau-Dillenburg, das bereits 1620 an Nassau-Beilstein
fällt.
- Nassau-Hadamar, welches 1650 in den Reichsfürstenstand
erhoben wird. Es fällt 1711 an Nassau-Diez.
- Nassau-Siegen, welches 1742 an Nassau-Diez fällt.
- und Nassau-Diez, das 1702 Nassau-Oranien beerbt hat.
Teilungen des Hauses Nassau - Ottonische Linie
Quellen:
Sante, Wilhelm. Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg
1964.
Köbler, Gerhard. Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München
1988. |